Lieferungs- u. Zahlungsbedingungen


1. Allgemeines: Für die gesamte und zukünftige Geschäftsverbindung gelten die nachstehenden Vereinbarungen, die durch Auftragserteilung als anerkannt gelten. Die Einkaufsbedingungen des Bestellers verpflichten uns nicht, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Für alle sich aus den Geschäften ergebenen Rechtsstreitigkeiten gilt für sämtliche Beteiligten als Erfüllungsort: Graz, als Gerichtsstand: Graz vereinbart. Nach unserer Wahl ist das Bezirksgericht Graz-West oder das Landesgericht Graz zuständig.

3. Preisangaben: Die genannten Preise verstehen sich ab unserem Lager bzw. Poststelle Graz (Gösting). Außerdem wird dem Stückpreis die Mehrwertsteuer zugeschlagen. Falls wir frachtfrei versenden, werden die uns entstandenen Kosten in der Faktura berechnet.

4. Lieferfristen: Genannte Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber unverbindlich. Bei Nichteinhaltung sind wir weder zu Schadenersatz noch zu Ersatz etwaiger von unseren Abnehmern eingegangen Verzugsstrafen verpflichtet. Betriebsstörungen aller Art, sowohl bei uns als auch bei unseren Vorlieferanten bzw. Transportschwierigkeiten, Ereignisse höherer Gewalt usw. berechtigen uns, eingegangene Liefer-Verpflichtungen nach unserem Ermessen ganz oder teilweise aufzuheben oder die Lieferzeit entsprechend zu verlängern. Verzögerte Lieferung berechtigt den Käufer nicht zum Rücktritt.

5. Verpackung: Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet.

6. Beanstandungen: Irgendwelche Beanstandungen hinsichtlich Mängel oder Beschaffenheit der Ware, mögen erkennbare oder verborgene Mängel in Frage kommen, können nur dann berücksichtigt werden, wenn uns solche innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware zur Kenntnis gebracht werden und wenn sich die Ware noch im Zustande der Anlieferung befindet. Bei begründeten Beanstandungen wird für bemängelte Teile fehlerloser Ersatz geleistet. Weitergehende Ansprüche gelten hierdurch als vertraglich ausgeschlossen.

7. Zahlung: Die in Rechnung gestellten Beträge sind nach unserer Wahl sofort netto zu zahlen.

Für die Rechtzeitigkeit ist nicht der Abgangs-, sondern der Eingangstag bei uns maßgebend. Ab 31.Tag nach Ausstellung sind wir berechtigt, pro Monat 1 % Verzugszinsen und Mahnkosten zu berechnen.

8. Eigentumsvorbehalt: Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt. Der Besteller ist verpflichtet, für die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware eine ausreichende Feuerversicherung abzuschließen.

9. Datenschutz: Bei der Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten beachten wir stets die europäische Datenschutzgrundverordnung.
Wir speichern nur die personenbezogenen Daten unserer Kunden, die für die Lieferung und Rechnungsstellung unserer Waren sowie für die Aufrechterhaltung des Kundenkontaktes unbedingt erforderlich sind. Die von uns gespeicherten Daten können eingesehen und auf Wunsch gelöscht werden.

10. Datenspeicherung und Telefonmarketing: Die Vertragspartner der ÖBER Blindenerzeugnisse GmbH stimmen im Rahmen der Geschäftsbeziehung zu, dass ihre Daten ausschließlich zum Zwecke der Aufrechterhaltung der laufenden Geschäftsbeziehung im Rahmen des Vertriebes von Blinden- und Sehbehindertenwaren gespeichert werden und von der ÖBER Blindenerzeugnisse GmbH bzw. von ihr beauftragen Firmen zum Zwecke des Telefonmarketings für Blinden- und Sehbehindertenprodukte genutzt werden dürfen und der telefonischen Kontaktaufnahme zugestimmt wird. Die Zustimmung kann jederzeit schriftlich oder im Rahmen der elektronischen Kommunikation an die E-Mail Adresse info@oeber.at widerrufen werden. Für weitere Informationen verweisen wir auf die ausführliche Datenschutzerklärung im Internet unter www.oeber.at/Datenschutz-113.aspx.